München: Landkreis sieht dringenden Wohnraumbedarf30.000 neue Wohnungen notwendig
Nicht nur in vielen Metropolen selbst herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum, sondern zunehmend auch in den Agglomerationen. Für München trifft dies aus Sicht der kommunalen und regionalen Politik zu. 30.000 neue Wohnungen braucht der Landkreis in den nächsten zwanzig Jahren. Der Landrat sieht dringenden Handlungsbedarf.
Jährlich mehr als 1.200 Neuanträge
Ein eklatanter Fachkräftemangel, der Wegfall von Wohnungen aus der Sozialbindung in großem Stil, ein immer geringer werdendes Flächenpotenzial bei gleichzeitig steigenden Grundstückspreisen, weiter zunehmende Lebenshaltungskosten und nicht zuletzt ein Mehr an hilfebedürftigen Menschen durch die aktuelle Flüchtlingssituation tragen nach Absicht des Münchner Landratsamtes dazu bei, dass sich die angespannte Wohnungssituation im Ballungsraum der bayerischen Landeshauptstadt verschärft. Nach Angaben des Landratsamtes fallen zwischen 2010 und 2020 rd. 1.000 Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. Etwa 1.400 Wohneinheiten könne der Landkreis München an Berechtigte vergeben. Davon würden pro Jahr nicht mehr als 60 bis 80 frei. Gleichzeitig gebe es aber jährlich mehr als 1.200 Neuanträge.
Erste Wohnungsbaukonferenz im Landkreis München
Ende letzten Jahres hat der Kreistag beschlossen, sein Förderprogramm zur Schaffung und Erhaltung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderer sozialer Dringlichkeit zu überarbeiten und die Kommunen bei eigenen Vorhaben zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete das Landratsamt in der vergangenen Woche die erste Wohnungsbaukonferenz, zu der Landrat Christoph Göbel sämtliche Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden, Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, die Geschäftsführer kommunaler Baugesellschaften, von Baugenossenschaften und Wohlfahrtsverbänden nach Ottobrunn eingeladen hatte.
Know-how und Fördermittel für die Kommunen
Göbel machte deutlich, dass der Landkreis keine eigene Planungshoheit habe und selbst daher nur mittelbar wirken könne – etwa durch die Bereitstellung von Know-how und Fördermitteln Fördergeldern örtliche Lösungen zu entwickeln. „Es muss in unserem gemeinsamen Interesse liegen, sowohl für Senioren, Alleinerziehende oder auch Familien mit geringem Einkommen, für Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung und für die dringend benötigten Fachkräfte, geeigneten Wohnraum vorzuhalten.“ Als Gefahr sieht Göbel die Abwanderung von Unternehmen, deren Beschäftigte keine bezahlbaren Wohnungen finden, in die Peripherie. In den nächsten zwanzig Jahren, ist sich der Landrat sicher, werden 30 000 neue Wohnungen benötigt.
Wohnungspakt Bayern
Roman Dienersberger, Leiter des Sachgebietes Wohnungswesen bei der Regierung von Oberbayern, informierte über die Möglichkeiten staatlicher Wohnbauförderungsprogramme: Der sogenannte Wohnungspakt Bayern umfasse die staatliche Wohnraumförderung mit einem jährlichen Fördervolumen von über 400 Mio. Euro, das kommunale Förderprogramm mit je 150 Mio. Euro und ein Sonderprogramm mit jeweils 70 Mio. Für die Gemeinden ist das kommunale Förderprogramm relevant. Die Projektträger erhalten dabei einen Zuschuss von 30% der gesamten Projektkosten einschließlich Grunderwerb, darüber hinaus sind zinsverbilligte Darlehen in Höhe von bis zu 60% der Gesamtkosten möglich. Insgesamt 10% der Projektkosten müssen die Kommunen selbst aufbringen. Dafür haben sie 20 Jahre lang das alleinige Belegungsrecht.
Zusätzliche Förderung durch kreiseigenes Programm
Als komplementäres Angebot zum Wohnungspakt sieht Landrat Göbel das kreiseigene Förderprogramm. Es bietet einen Zuschuss von 1.350 Euro pro Quadratmeter vor bei einer Maximalförderung von 500.000 Euro. Mehrere Kommunen machten in Ottobrunn deutlich, dass sie sich bereits mit konkreten Projekten beschäftigen.