Drei Pflegestufen in Pflegeheimen werden unterschieden durch die Pflegebedürftigkeit des Menschen.
In die Pflegestufe I wird der Pflegebedürftige eingestuft, der für seine persönliche Grundpflege zumindest einmal. Dabei ist wichtig, dass diese Grundpflege für zwei unterschiedliche Pflegetätigkeiten unterschieden wird, zum Beispiel Körperhygiene, Essen oder Beweglichkeit. Zudem müssen für den Pflegeaufwand mindesten fünfundvierzig Minuten pro Tag notwendig sein, um den Pflegebedürftigen in seinen Tätigkeiten zu unterstützen.
Für die Einstufung in die Pflegestufe II ist es erforderlich, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal am Tag die Unterstützung benötigt. Die pflegerischen Tätigkeiten müssen rund zwei Stunden pro Tag beanspruchen. Der Pflegebedürftige ist in seinen eigenen Ausführungen wesentlich beschränkt und die eigene Körperpflege kann nicht mehr ohne fremde Hilfe durchgeführt werden. Der Pflegebedürftige gilt als schwer pflegebedürftig, da er auch in seiner Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt ist. Die Pflegetätigkeit ist hier nicht nur auf die Körperpflege beschränkt, sondern der Pflegebedürftige muss auch direkt mit Nahrung versorgt werden.
Die schwerste Pflegebedürftigkeit ist mit der Pflegestufe III gegeben. Hier gilt der pflegebedürftige Mensch als schwerst pflegebedürftig und benötigt Hilfeleistungen rund um die Uhr, auch in den Nachtstunden. Die Pflege kann nur gewährleistet werden, wenn eine Pflegeperson diese Tätigkeit ausschließlich ausübt und auch in der Krankenpflege geschult ist. Pflegerische Dienste müssen dabei für rund vier Stunden pro Tag erforderlich sein