Spielhallen weichen noch nicht

Die Stadt Frankfurt feilt zurzeit an der Lösung, welche Betreiber dicht machen sollen. Das Verwaltungsgericht rechnet mit einer Klagewelle.

Ein halbes Jahr nach der Verschärfung des Spielhallengesetzes ist das große Sterben der Zockerbuden in Frankfurt bislang ausgeblieben. Von vormals 163 Betrieben hätten bislang nur elf geschlossen, teilte das Ordnungsamt am Freitag auf Anfrage der FR mit. Nach der Vorstellung der Stadt sollen noch weitere 86 Spielhallen schließen müssen. Doch bislang ist die Stadt in der Sache nicht tätig geworden.

Der zeitliche Verzug hängt auch mit der Novellierung des neuen Hessischen Spielhallengesetzes zusammen, das erst im Dezember mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition im Landtag verabschiedet worden war. Die Opposition hatte das Gesetz aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Größter Knackpunkt sind die festgelegten Mindestabstände, einerseits von den Spielhallen zu Schulen, Kitas und ähnlichen Orten, andererseits zwischen den Spielhallen selbst. SPD und Linke etwa monierten, der ursprüngliche Gesetzentwurf sei auf Betreiben der Spielhallen- und Automatenlobby abgeschwächt worden. So würden Spielhallen nur bis zu 300 Metern von Schulen, Kitas und ähnlichen Orten untersagt; zunächst sei von der Landesregierung ein Abstand von 500 Metern vorgesehen gewesen.

Für die Kommunen viel schwerer umzusetzen ist aber der Mindestabstand von 300 Metern zwischen den Spielhallen, vor allem in Gegenden, wo sich die Zockerbuden ballen. Im Bahnhofsviertel etwa gibt es bislang noch 29 Spielhallen. Die Stadt muss nun entscheiden, welche Spielhallen schließen müssen. Dafür hat der Magistrat schon im vergangenen Jahr ein sogenanntes Wägungsschema erarbeitet. Ein Punktesystem soll darüber entscheiden, wer seinem lukrativen Geschäft weiter nachgehen darf und wer schließen muss. Maßgeblich dafür sind die Qualität der Betriebsführung (Gewichtung 60 Prozent), der Abstand zu Jugendeinrichtungen (30 Prozent) und das Umfeld des Spielhallenstandortes (10 Prozent). Die Umsetzung dieser Auswahlkriterien lässt bislang auf sich warten. Tätig wurde die Stadt bislang nur dort, wo es eindeutige Verstöße der Betreiber gab, etwa, wenn die Steuern nicht bezahlt wurden.

Keinen Ermessensspielraum hingegen gibt es bei sogenannten Mehrfachspielhallen, die künftig verboten sind. Laut Glücksspielstaatsvertrag sind pro Spielhalle nur zwölf Automatenspielgeräte zulässig. Findige Betreiber haben daher in einem Gebäude gleich mehrere scheinbar getrennte Spielhallen installiert, um deutlich mehr Geräte aufstellen zu können. Doch auch gegen diese Mehrfachspielhallen ist die Stadt bislang noch nicht entschlossen vorgegangen. Ein Betreiber, der in der Hanauer Landstraße gleich fünf Spielhallen in einem Gebäude unterhält, hat beim Verwaltungsgericht gar eine Untätigkeitsklage eingereicht, da die Stadt seit anderthalb Jahren nicht über den Antrag auf Weiterbetrieb entschieden hat.

Beim Verwaltungsgericht Frankfurt sind bislang knapp 40 Klagen von Spielhallenbetreibern eingegangen, vor allem aus dem Umland. Das Verwaltungsgericht ist auch für die Kreise Hochtaunus, Main-Taunus und Main-Kinzig zuständig. So sind auch schon Klagen aus Neu-Anspach und Hanau eingegangen. Günter Wiegand, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, rechnet aber erst noch mit einer großen Klagewelle. Mit einem erstinstanzlichen ablehnenden Urteil wird sich zudem kaum ein klagender Betreiber zufrieden geben. Beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel sind bislang eine Handvoll Klagen anhängig, bereits in diesem Quartal soll es weitere Urteile geben.

Wann genau es in Frankfurt ans Eingemachte geht, ist noch unklar, derzeit sei das Ordnungsamt dabei, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Jugendeinrichtungen zu machen, hieß es aus dem Dezernat.

Quelle: http://www.fr.de

Reakteur: Oliver Teutsch /http://www.fr.de/autor.=ote/