Die Stadt verschickt die ersten Untersagungsverfügungen im Januar. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag. Die Verwaltung rechnet mit einer Klagewelle.
Seit Monaten beschäftigt sich die Stadtverwaltung mit den Spielhallen in Düsseldorf. 97 davon gibt es aktuell an 65 Standorten. Von ihnen wird in einem Jahr vielleicht nur noch ein Drittel existieren, denn der Gesetzgeber hat die Messlatte bei deren Zulässigkeit höhergelegt. „Wir werden im ersten Quartal des neuen Jahres die Untersagungsverfügungen zustellen“, kündigt Ordnungs- und Rechtsdezernent Christian Zaum (CDU) an.
Was ist die Grundlage?
Hintergrund ist der Glücksspielstaatsvertrag von 2012. Der Gesetzgeber räumte damals eine fünfjährige Übergangsfrist ein. Die Stadt ist also ein bisschen zu spät dran, dies gilt jedoch für viele Großstädte. Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor, dass zwischen zwei Spielhallen sowie zu Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen eigentlich schon ab diesem Monat ein Mindestabstand von 350 Metern liegen muss. Auch mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind künftig verboten.
Die Stadt entscheidet, wer bleiben darf. Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben alle Spielhallen besucht. Für 85 von ihnen wurden bis zum 30. November Anträge für den glücksspielrechtlichen Betrieb gestellt. Fast alle formulierten einen so genannten Härtefallantrag, der begründen soll, warum die Einrichtung auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Dabei geht es etwa um die Arbeitsplätze, die wegfallen würden. Fragen dieser Art hat die Stadt auch recherchiert und eingezogen.
Gibt es Prozesse?
Zaum rechnet mit einer Vielzahl von Klagen, da solche Interpretationen nicht per se gerichtsfest sind. „Das sind kniffelige Punkte“, sagt Zaum, der Wert darauf legt, jeden Fall gewissenhaft zu prüfen. Man arbeite sich Woche für Woche vor. Er könne die Praxis der Stadt Hagen nicht nachvollziehen, die alle Härtefälle pauschal anerkannt habe.
Die ersten Klagen haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedoch bereits erreicht. „In in den vergangenen Wochen sind knapp 100 Klageverfahren und sieben Eilverfahren eingegangen, die Spielhallen betreffen“, sagt Pressedezernentin Nicola Haderlein. Die mit Abstand meisten Verfahren beträfen die Stadt Wuppertal, weitere Verfahren seien gegen die Städte Ratingen, Hamminkeln, Monheim, Mettmann und Mülheim/Ruhr gerichtet. Teils wollen die Spielhallenbetreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erstreiten oder wehren sich gegen die Schließung. Sie erheben auch Konkurrentenklagen gegen die Erteilung von Erlaubnissen an Nachbarspielhallen, und sie wehren sich gegen Auflagen.
von Uwe Jens Ruhnau
Quelle: http://www.rp-online.de