Wilhelmshaven 03.01.2018

Es gibt nur noch 31 Spielotheken im Stadtgebiet. Zurzeit gibt es noch sieben Klageverfahren betreffend vier verschiedener Standorte.

Von Maik Michalski

Wilhelmshaven – Um Menschen vor Spielsucht zu behüten, wurde Mitte des vorigen Jahres der Glücksspiel-Staatsvertrag geändert. Seither gilt ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen zwei Spielhallen.

ußerdem wurden sogenannte Multikomplexe mit mehreren Spielhallen unter einem Dach verboten.

Die Stadt Wilhelmshaven – wegen der großen Zahl von Automaten pro Kopf eine Hochburg des Glücksspieles im Nordwesten – hatte zudem eine Verordnung erlassen, wonach ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie bestehen muss. Durch diese Verordnung hat sich die Zahl der Spielhallen seit Anfang 2017 von seinerzeit 47 (mit 478 Glücksspielautomaten) auf jetzt 31 verringert.

„28 Spielhallenbetreiber haben eine gültige Lizenz, drei weiteren wurde jeweils eine zunächst bis zum 31. Dezember 2018 befristete Erlaubnis erteilt“, teilt Julia Muth, Pressesprecherin der Stadt, auf Anfrage der WZ mit.

„Durch diese Verordnung wird dem Grundgedanken der geforderten Spielsuchtprävention aus dem Glücksspiel-Staatsvertrag in Wilhelmshaven in besonderem Maße Rechnung getragen.“

Strittig und auf Eis gelegt sind im Moment die Losverfahren – gab es mehr als einen Betreiber pro gewünschtem Standort, wurde gelost.

„Grundsätzlich hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die fehlende gesetzliche Grundlage für die Losentscheide bemängelt. Dieses gilt insbesondere bei einer aufgrund der Abstandsregelung von 100 Metern ausgeführten Losentscheidung bei Spielhallen mit unterschied­lichen Betreibern, nicht jedoch bei Spielhallen, die in einem baulichen Verbund vom selben Betreiber geführt werden, so Julia Muth weiter.

Quelle: http://www.wzonline.de