Viele Spielhallen müssen Betrieb einstellen

Remscheid. Die Regeln des Glückspielstaatsvertrags greifen bis 2021. Allein im ersten Quartal 2018 werden neun Spielhallen dichtmachen müssen. In erster Linie wird aber die Anzahl der Spielautomaten gesenkt. Von Tristan Krämer

Rund 40 Prozent der Spielhallen in Remscheid stehen vor dem Aus. Das ist das Ergebnis der Prüfung des Ordnungsamts nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags von 2012. Danach benötigen Spielhallen zusätzlich zur gewerberechtlichen Erlaubnis eine Genehmigung – und die gibt es nur, wenn Voraussetzungen erfüllt sind. Ende November 2017 war eine Schonfrist abgelaufen, die den Betreibern nach dem Inkrafttreten des Glückspielvertrags eingeräumt worden war.

„Bis 2021 werden wir die Anzahl der Einzelkonzessionen stufenweise von 39 auf 23 reduzieren“, sagt Ordnungsamtsleiter Jürgen Beckmann. Erste Bescheide sind versendet, weitere folgen. Allein im ersten Quartal 2018 werden neun Spielhallen ihren Betrieb einstellen müssen, bis 2021 noch einmal weitere sieben. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sich das Stadtbild ändert, weil Standorte schließen.

Eine Einzelkonzession benötigten Spielhallen-Betreiber bislang pro zwölf Spielautomaten – sie bildeten gewissermaßen eine Spielhalle. Wollte ein Betreiber mehr Automaten aufstellen, konnte er sich mehr Konzessionen kaufen. Unter anderem solche Mehrfachkonzessionen sind mit dem Glückspielstaatsvertrag verboten worden. Danach ist die „Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht“, untersagt.

Für Remscheid bedeutet das, dass bis 2021 in erster Linie die Anzahl der Spielautomaten im Stadtgebiet gesenkt wird. Und zwar von 437 auf 243. „Drei Standorte werden aber wohl komplett schließen müssen“, sagt Jürgen Beckmann vorbehaltlich möglicher Klagen der Betreiber gegen die Entscheidung. „Dass sich die Betroffenen ohne Weiteres damit einverstanden erklären, ist nicht unbedingt zu erwarten“, schätzt der Ordnungsamtsleiter.

Deutlich entspannter verlief es allerdings in den Fällen, in denen lediglich die Zahl der Automaten reduziert werden muss. Jürgen Beckmann: „In den meisten Fällen haben wir eine einvernehmliche Lösung gefunden. Viele Betreiber konnten aber auch auf Härtefallgründe zurückgreifen.“

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass auf die von einer Schließung ihrer Spielhalle bedrohten Betreiber keine „unbillige Härte“ zukommen dürfe. Etwa, weil in den Standort noch vor der Diskussion um den Glücksspielstaatsvertrag vor mehr als fünf Jahren eine bedeutende Summe investiert wurde.

Übrigens: Wie es nach 2021 weitergeht, wissen Jürgen Beckmann und seine Kollegen noch nicht: „Wir müssen abwarten, was der nächste Glückspielstaatsvertrag bringt.“

Quelle: RP